Am 29. November 2026 findet die Gesamterneuerungswahl der Kirchenpflege, des Kirchenpflegepräsidiums, der Pfarreileitung und der Synodalen für die Amtsperiode 2027–2030 statt.
Im ersten Wahlgang kann für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen jede stimmberechtigte Person der Kirchgemeinde gültige Stimmen erhalten.
Wahlvorschläge für die Kirchenpflege, das Kirchenpflegepräsidium und die Synodalen sind von mindestens 10 Stimmberechtigten der Kath. Kirchgemeinde zu unterzeichnen und bis spätestens 16. Oktober, 12.00 Uhr, bei der Finanzkommission einzureichen. Das erforderliche Formular kann beim Pfarreisekretariat bezogen werden.
Amtliche Publikation der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Hermetschwil