Beerdigungen

Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger sind für Sie da, wenn ein Angehöriger im Sterben liegt, oder wenn ein nahestehender Mensch gestorben ist.
Trauernde zu trösten ist ein fundamentales Werk christlicher Anteilnahme. Mit den Menschen mitzuleiden und mitzutrauern – und dabei an der christlichen Hoffnung festzuhalten – ist ein glaubwürdiges Zeugnis für einen Gott, dem nichts Menschliches fremd ist. Rituale, Gebete, liturgische Feiern sind traditionell bewährte Formen, in denen Trauer in eine Gemeinschaft eingebettet und von ihr mitgetragen wird.

Was ist zu tun bei einem Todesfall

Tod zu Hause
Der Hausarzt ist zu benachrichtigen; bei Abwesenheit des Hausarztes ist der Notfallarzt anzurufen (Auskunft über Tel. Nr. 1811). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus.

Tod im Spital oder Heim 
Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt.

Tod infolge eines Unfalls oder Suizids
In diesen Fällen sind der Notfallarzt (Tel. Nr. 1811) und die Polizei (Tel. Nr. 117) zu benachrichtigen. Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen mit Todesfolge beigezogen werden.

Meldung an die Einwohnerkontrolle und das Pfarramt
Todesfälle sind innert zwei Tagen der für den Todesort zuständigen Gemeindeverwaltung zu melden. Der Termin für die Begräbnisfeier ist mit dem Bestattungsamt des letzten gesetzlichen Wohnortes der/des Verstorbenen zu organisieren.
Die Einwohnerkontrolle kontaktiert anschliessend das Pfarramt. Die zuständige Seelsorgeperson meldet sich bei der Trauerfamilie.

Wenn Sie für die Begräbnisfeier eine verwandte oder bekannte Seelsorgeperson beiziehen möchten, darf diese selbstverständlich die Abschiedsfeier mit Ihnen gestalten.